Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Sie sind Inhalt jedes Vertrags mit uns und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung mit Ihnen. Spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung anerkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre etwa entgegenstehenden abweichenden Bedingungen widersprechen wir ausdrücklich; unser Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Wenn wir mit Ihnen abweichende Bedingungen von diesen Bedingungen sowie Nebenreden treffen, müssen diese zur Wirksamkeit durch unseren Geschäftsinhaber schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Nebenreden, die von unseren im Außendienst beschäftigten Mitarbeitern getroffen werden. Die Bestimmung gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel selbst.
Wenn wir Angebote erstellen, sind diese hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Erst wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigen, wird er für uns bindend. Unsere Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften, Maß- und Gewichtsangaben sowie in sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben über Qualität, Art, Beschaffenheit und Maßhaltigkeit unserer Leistungen sind nur verbindlich, wenn wir Ihnen dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht vor an allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Layouts und anderen Unterlagen; diese dürfen Sie Dritten nicht zugänglich machen oder vervielfältigen.
Ihre Rechte uns gegenüber aus allen Verträgen dürfen Sie nicht an Dritte übertragen, also weder abtreten noch verpfänden.
Wenn Sie aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Auftrag zurücktreten, haben wir das Recht, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Kosten für Planung, Arbeitsvorbereitung, Lohn und Material sowie unseren entgangenen Gewinn, mindestens aber 25% der Nettoauftragssumme, bei Sonderanfertigungen 35% ohne weiteren Nachweis in Rechnung zu stellen. Es bleibt uns vorbehalten, weiteren Schaden geltend zu machen.
Unsere Arbeiten sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Sie sind nicht berechtigt, die von uns im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge, Muster oder Layouts zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
Werden wir von Ihnen mit einer Präsentation beauftragt, so erkennen Sie damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt unsere aktuelle Preisliste bzw. branchenübliche Honoraranforderungen. Wir können in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitung oder erfolgten Beratungen.
Vorschläge und Weisungen Ihrerseits aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen sowie sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
Unsere Preise und Nebenkosten verstehen sich ab Werk mit Ausnahme der Verpackung und MwSt. Wir stehen Ihnen für handelsübliche Beschaffenheit ein; Muster gelten als ungefähre Typenmuster. Ein absolut mustergetreue Lieferung können wir nicht garantieren. Gewichte und Stückzahlen dürfen bis zu 10% von der vertraglich vereinbarten Menge abweichen, bei DIN-genormten Waren gelten die DIN-Toleranzen.
Beauftragen wir Sie mit der Lieferung von Ware/Fracht an unsere Kunden, so schließen wir §412HGB aus. Der Frachtführer hat das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat ebenfalls für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Sie sind verpflichtet, die Ware zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen Sie uns unverzüglich nach Übernahme der Ware, spätestens innerhalb 7 Kalendertagen, versteckte Mängel unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb 7 Kalendertagen, ansonsten spätestens innerhalb 6 Monaten nach Ankunft der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Garantie und Gewährleistung
Ihre Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl beschränkt. Scheitert die Nachbesserung bzw. verweigern wir die Ersatzlieferung und erfolgt trotz Ihrer Nachfristsetzung die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht fristgemäß sind Sie auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verwiesen. Wir haften aber nicht für natürliche Abnutzung und Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Montage oder Bedienung entstehen, es sei denn, wir wären dafür verantwortlich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Spezialanfertigungen wie z.B. Motorabdeckungen, Luftfilterkästen, Batterieabdeckungen usw. von der Gewährleistung ausgeschlosen sind. Des Weiteren gilt diese Regelung für Kunststoffe die unlackiert sind.
Firma ROSENBERGER FOLIENKONZEPTE vergibt 24 Monate Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit der Folie von Herstellern (Hexis,ORACAL)
dies gilt nur für neue, fabrikweise originallackierte Fahrzeuge.
12 Monate Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit der Folie von oben genannten Herstellern gilt nur für gebrauchte, fabrikweise originallackierte Fahrzeuge.
Für nachlackierte Fahrzeuge / Fahrzeugteile und Fahrzeuge/Fahrzeugteile die älter als 6Jahre sind sowie nicht von uns beschichtet wurden, kann keine Garantie übernommen werden.
(Wir übernehmen keine Garantie/Gewährleistung bei Neutralisierung der Fahrzeuge/Fahrzeugteile).
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:
Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
Lackschäden nach dem Entfernen der Folie von ROSENBERGER FOLIENKONZEPTE an nachlackierten Fahrzeugteilen sowie Fahrzeugteilen die älter als 6 Jahre alt sind,
sowie diverser an Kunststoffteilen die werkseitig mit fetthaltiger strukturierter Kunststoffoberfläche hergestellt werden.
Eventuelle Lackschäden beim Entfernen der Folie der ROSENBERGER FOLIENKONZEPTE
in nicht von ROSENBERGER FOLIENKONZEPTE autorisierten Werkstätten.
Nur wenn wir Ihnen eine bestimmte Eigenschaft unserer Lieferung schriftlich zugesichert haben, können Sie deren Fehlen geltend machen.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gleich, auf welchem Rechtsgrunde diese beruhen, bleiben unsere Lieferung unser Eigentum.
Bei Produktionen, Bestellungen, die Layout- und Vorarbeit erfordern und den Auftragswert von 200,--€ überschreiten, müssen wir vor Beginn der Realisation eine Abschlagszahlung von 50% des Auftragswertes erhalten haben.
Wenn wir Ihnen Zahlungen stunden oder wenn Sie sich mit der Zahlung in Verzug befinden, müssen Sie uns Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank entrichten, ohne dass es eines Nachweises der Höhe der angefallenen Zinsen bedarf. Wenn Sie trotz Mahnung Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, sind wir unter Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen befugt, neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen pauschal 1,4% der Auftragssumme als Bearbeitungsgebühr zu fordern.
Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen der Zusammenarbeit mit Ihnen zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Rastatt